Wunschrecht. Wahlrecht. Hilfe beim Reha-Antrag durch die Sonnenberg-Klinik Bad Sooden-Allendorf
Zur Startseite der Wicker-Gruppe


Wunsch- und Wahlrecht

Damit Sie Ihre Rehabilitationsmaßnahme auch bei uns durchführen können, möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zum Wunsch- & Wahlrecht geben.

Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 wurde die Rehabilitation zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen (§ 20 Abs. 2 SGB V). Bei der Auswahl einer geeigneten AHB- und Rehabilitationsklinik haben Sie ein gesetzlich garantiertes Wahlrecht. Ihre Rechte als Patient bzw. Versicherter wurden hierdurch erheblich gestärkt. Ihr Mitspracherecht ist im Sozialgesetzbuch IX rechtlich verankert:

§ 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten

(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 des Ersten Buches. Den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen behinderter Kinder wird Rechnung getragen.

Um Ihr Mitspracherecht zu nutzen, sollten Sie oder Ihr Arzt bereits bei der Antragstellung deutlich machen, dass Sie in die Sonnenberg-Klinik möchten. Ergänzen Sie dann Ihren Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung des Namens und Ortes Ihrer Wunscheinrichtung - also z.B. "Sonnenberg-Klinik Bad Sooden-Allendorf".

Dabei können Sie auch auf die Zertifizierung der Klinik nach der DIN ISO 9001 verweisen, die damit nach § 21 Abs. 3 SGB IX ihre fachliche Eignung unter Beweis gestellt hat. In der Regel geht der Versicherungsträger auf Ihren Wunsch ein. Geben Sie Ihre Wünsche im Antrag also unbedingt an!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Aufnahmebüro:

Gabriele Niebeling / Ivonne Löffler
Telefon    05652 / 54912
Telefax    05652 / 54990
E-Mail     patientenaufnahme@sonnenberg-klinik.de

Wunsch- und Wahlrecht  

      






© 1997- Wicker-Gruppe | Seite empfehlen | Seitenübersicht | Artikelübersicht | Suche | Aktualisiert am 19.07.2011