

- Für Erwerbstätige:
Bei
der Rentenversicherung und ihren Auskunfts- und
Beratungsstellen.
- Für
Nicht-Erwerbstätige:
Bei den gesetzlichen
Krankenkassen, den Servicestellen für Rehabilitation, den
Versicherungsämtern oder bei der Kommune.
- Für Privatversicherte:
Ob
die Private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, ist vom
Umfang Ihres Vertrags abhängig. Bitte überprüfen Sie als
Privatpatient im Voraus Ihren Versicherungsschutz. Die Kosten für
eine Anschlussheilbehandlung werden in der Regel übernommen.
2. Hilfe beim Ausfüllen des Antrags
In den Servicestellen für Rehabilitation oder bei Ihrer
Krankenkasse erhalten Sie qualifizierte Beratung und Unterstützung
in allen Fragen der Rehabilitation. Rufen Sie einfach an.
Zu den Antragsformularen gehört in der Regel ein ärztlicher Befund.
Bei Fragen wenden Sie sich auch gerne an unser Aufnahmebüro.
Ihr behandelnder Arzt muss das Formular "Befundbericht" ausfüllen und darin begründen, dass für Sie eine Rehamaßnahme nötig ist. Reicht dieser für eine Entscheidung nicht aus, wird die Rentenversicherung eine ärztliche Untersuchung bzw. Begutachtung veranlassen und im Anschluss daran prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einleitung einer Rehamaßnahme erfüllt sind.
Einreichung des AntragsDer ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird in der Regel vom
Arzt oder vom Sozialdienst des Krankenhauses eingereicht.
Wenn Sie besondere Wünsche hinsichtlich Antrittszeitpunkt oder
gemeinsamer Durchführung der Reha mit einer Begleitperson haben und
sich bereits für unsere Klinik entschieden haben, sollten Sie dies
unbedingt bereits in Ihrem Antrag zum Ausdruck bringen!
Die Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und
erbringt Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation sowie zur
Anschlussheilbehandlung (AHB). Die Klinik ist beihilfefähig.
Beihilfeberechtigte stellen ihren Antrag mit Hilfe eines ärztlichen
Attestes parallel sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der
privaten Krankenversicherung.
Die Klinik wird belegt durch (Kostenträger):
Sollten Sie Fragen oder Probleme zum Bereich Rehabilitation, dem
Antrag zur Rehabilitation oder speziell zu unserer Klinik haben,
stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Rufen Sie einfach Gabriele Niebeling / Ivonne Löffler unter Tel.:
05652 / 54912 an.
Aufnahmebüro:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere
Patientenaufnahme
Gabriele Niebeling / Ivonne Löffler
Telefon 05652 / 54912
Telefax 05652 / 54990
E-Mail patientenaufnahme@sonnenberg-klinik.de
Laden Sie sich kostenlos ergänzende Dokumente herunter.
© 1997- Wicker-Gruppe |
Seite empfehlen |
Seitenübersicht |
Artikelübersicht |
Suche |
Aktualisiert am 19.07.2011