

Sollte der Kostenträger Ihrem Wunsch nicht entsprechen, so muss er dies in seinem Bescheid genau begründen. Ein Verweis auf bestehende Versorgungsverträge oder die Bewilligung der Leistung in einer anderen Einrichtung sind keine Entscheidung über das geltend gemachte Wunsch- und Wahlrecht. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Wenden Sie sich hierzu gerne an die Patientenaufnahme unserer Klinik.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sollten Sie weiterführende Informationen zum Thema wünschen. Gern begleiten wir Sie auf dem Weg in unsere Klinik.
Aufnahmebüro
Gabriele Niebeling / Ivonne Löffler
Telefon 05652 / 54912
Telefax 05652 / 54990
E-Mail patientenaufnahme@sonnenberg-klinik.de
Download Laden Sie sich kostenlos ergänzende Dokumente herunter.
Widerspruch einlegen (PDF)
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Aktualisiert am 19.07.2011