

Was ist eine
Rehabilitationsmaßnahme?
Zu einer Rehabilitationsmaßnahme sagt man kurz Reha. Bei einer Reha
wird mit unterschiedlichen Behandlungen eine Verbesserung der
körperlichen und seelischen Gesundheit erreicht.
Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 ist die
Rehabilitation zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen
Krankenkassen geworden.
Voraussetzung für die Beantragung einer stationären
Rehabilitationsmaßnahme ist immer eine ärztliche Bescheinigung
(Befundbericht). Diese erstellt entweder ihr Hausarzt (Reha –oder
Folgemaßnahme) oder der behandelnde Arzt oder Sozialdienst des
Krankenhauses (Anschlussheilbehandlung).
Der Ablauf hängt davon ab, von wo aus Sie angemeldet
werden:
Viele Patienten werden nach einer Behandlung im Krankenhaus direkt von dort zu einer so genannten Anschlussheilbehandlung (AHB) angemeldet. Nach Tumorbehandlungen stehen Ihnen gesetzliche Leistungen zur Rehabilitation zu. Die Wahl der Rehabilitationsklinik bleibt Ihnen hierbei frei überlassen.
In enger Zusammenarbeit mit der überweisenden Stelle und unserem Aufnahmebüro koordinieren wir Ihren Aufnahmetermin. Alle weiteren Absprachen erfolgen dann mit Ihnen persönlich. Voraussetzung für eine AHB ist immer, dass diese unmittelbar bzw. innerhalb von sechs Wochen nach Verlassen des Krankenhauses oder nach Beendigung einer Chemo- oder Strahlentherapie angetreten wird. Für die AHB müssen noch weitere, bestimmte medizinische und sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, die individuell sehr verschieden sein können. Hierzu erhalten Sie gerne Auskunft von den Mitarbeiterinnen unseres Aufnahmebüros.
In den meisten Fällen regt der Hausarzt eine Rehabilitationsmaßnahme an. Auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, die Betriebsärzte oder andere Mediziner, die den Versicherten begutachten oder behandeln (z. B. Krankenhaus- oder Klinikärzte), können eine Rehabilitationsmaßnahme empfehlen. Oft kommt die Anregung auch direkt von der Krankenkasse. Sie können auch selbst Ihren Arzt auf die Möglichkeit einer Rehabilitation hinweisen, wenn Sie der Meinung sind, Ihre Erwerbsfähigkeit sei erheblich gefährdet oder gemindert.
Eine solch stationäre Maßnahme müssen Sie allerdings selbst beantragen!
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Aktualisiert am 19.07.2011